11.3.2002 Von "Wahlpflicht" war nie die Rede
 

Klarstellung zur CSU-Wahlinformation

In einem Brief an die Wahlleiterin der Kommunalwahl vom 3. März, Dr. Claudia Strobel, hat sich Alexander Katzowitsch, der Übersetzer einer CSU-Wahlinformation dagegen verwahrt, dass die in russischer Sprache und kyrillischer Schrift verfasste Wahlwerbung geltendem Recht widerspräche.

Für Verwirrung hatte gesorgt (wir berichteten), ob in dem Informationsblatt von einer "Wahlpflicht", der man nachzukommen habe, die Rede sei. Dies hatte eine Übersetzung der Wahlleitung ergeben. Im deutschen Original des CSU-Ortsverbandes ist davon jedoch nicht die Rede. Hier wird nur vom Wahlrecht als einem der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte gesprochen, nicht aber von einer Wahlpflicht.

Auch in seiner Übersetzung komme dieser Ausdruck nicht vor, so Katzowitsch. Vielmehr müsse der Fehler bei der Rückübersetzung im Wahlamt entstanden sein. Dabei sei offensichtlich "das Modalverbum im Russischen für ,müssen/sollen/sollte' mit mit ,müssen' übersetzt worden", was den falschen Rückschluss zuließe, man habe von einer Verpflichtung zum Wählen gesprochen. Falls man im Russischen das strenge "müssen" im Sinne von "Verpflichtung" meine, gebe es hierfür ein eigenes Wort, das aber in der Übersetzung nicht verwendet wurde. Überdies lasse sich das Wort "Wahlpflicht" nicht wörtlich ins Russische übersetzen, so Katzowitsch.

Abschließend weist der Übersetzer darauf hin, dass sich die Wahlinformation an diejenigen meist älteren Mitbürger gerichtet habe, die aus der ehemaligen Sowjetunion kommen und in Zeiten des totalitären Regimes nicht in der Lage gewesen seien, die deutsche Sprache und Schrift in ausreichender Form zu erlernen. Im Übrigen sei es jeder anderen Partei oder politischen Gruppierung freigestanden, einen ähnlichen Weg zu wählen, um diese Wählergruppe ebenfalls anzusprechen.


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