01.01.0001 Stadt und Umland - eine Schicksalsgemeinschaft
 

Raumordnung und Landesplanung haben das Ziel, überall im Freistaat Bayern annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern, das in den 70er-Jahren entwickelt wurde, sind diese Ziele definiert. Heute nach mehr als 25 Jahren haben die verschiedenen Instrumente der Raumordnung und Landesplanung ihre Erfolge gezeigt. Die Lebensverhältnisse sind weit-gehend angeglichen. Die Gemeinden im unmittelbaren Umland der großen Städte haben nicht nur gleichgezogen, die Lebensverhältnisse sind oft besser als die der Kernstädte. Die Kernstädte, wie z. B. Würzburg, haben kontinuierlich Bewohner an die umliegenden Gemeinden abgegeben. Diese Bewohner fühlen sich nach wie vor als Angehörige der großen Stadt, sie nehmen alle Annehmlichkeiten wahr, haben allerdings niedrigere kommunale Lasten (Grundsteuer und sonstige Kommunalabgaben). Zur Zeit der Gebietsreform in den 70er-Jahren hatten Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg annähernd gleich viel Einwohner (130.000). Der Landkreis ist mittlerweile auf über 160.000 Einwohner angewachsen, die Stadt Würzburg hat 4.000 Einwohner (126.000) verloren. Dabei sind die in unmittelbarer Nähe liegenden Gemeinden Nutznießer dieser Wanderung. Insbesondere haben kaufkräftige und finanzkräftige Bürger die Stadt verlassen. Die Stadt konnte aus Platzmangel die notwendigen Baugrundstücke für diese Menschen, deren Arbeitsplatz nach wie vor in Würzburg ist, nicht bereitstellen. In den an Würzburg unmittelbar angrenzenden Gemeinden Estenfeld, Gerbrunn, Höchberg, Randersacker, Reichenberg, Rimpar, Rottendorf, Veitshöchheim und Zell wohnen etwa 56.000 Menschen. Sie alle haben zum Rathaus höchstens 10 km zurückzulegen. Das gleiche gilt auch für Hettstadt, Güntersleben, Margetshöchheim, Waldbüttelbrunn und Eibelstadt.

Rechnet man diese Menschen dazu, wohnen in einem 10-Kilometer-Umkreis um das Würzburger Rathaus neben den 126.000 Würzburgern noch ca. weitere 70.000 Menschen. Sie haben die gleichen Lebensverhältnisse wie die Würzburger. Die Verflechtung ist über Arbeitsplätze und Schulen sowie kulturelle Einrichtungen, Sportvereine und andere Institutionen sehr stark gegeben.

Im Mittelalter und lange in der Neuzeit umgaben sich Städte mit Mauern. So wurden der räumlichen Entwicklung Grenzen gesetzt, aber auch Menschen ein- bzw. ausgegrenzt. Stadtluft machte frei und wer diese Freiheit genießen durfte, wurde streng behandelt. So bildete sich innerhalb strenger Regeln, auch Bauregeln, eine urbane Siedlung. Diese Zeiten der städtischen Selbstbeschränkung sind vorbei. Die Verflechtung gerade im Raume Würzburg ist nicht mehr wegzudenken. Sehr häufig fahren Bürgerinnen und Bürger, die in den Umlandgemeinden wohnen, zum Arbeiten oder zum Einkaufen in die Stadt (50.000 Berufspendler nach Würzburg) oder nehmen die kulturellen Angebote wahr (Defizit des Stadttheaters DM 16 Mio; Defizit der Stadtbücherei DM 3 Mio, Nutzung durch Nicht-Würzburger über 50 Prozent).

Die städtischen Schulen, seien es Gymnasien, Real- und Berufsschulen, nehmen viele Gastschüler auf (ebenfalls über 50 Prozent). Die Leitungsnetze der städtischen Versorgungsbetriebe reichen weit über den Burgfrieden hinaus. Städtische Kläran-lagen, an die viele Umlandgemeinden angeschlossen sind, erbringen ihre Leistung für das ganze Verflechtungsgebiet. Auch die Stadtbürger erholen sich gerne außerhalb, nicht immer zur Freude derer, die nicht oder nicht mehr in der Kernstadt leben. Man ist heute mehr denn je aufeinander angewiesen. Stadt und Umland haben ei-nen hohen Abstimmungsbedarf, das leugnet niemand. Eine Kommunalpolitik aus einem Guß wird gefordert. Das heißt, Gewerbepolitik, Verkehrspolitik, Versorgung, Abwasser, Schule, Kultur, Bauland, Sozialpolitik und Altenpolitik müssen in einer Verflechtung aus einem Guß sein. Die derzeitige Rechtslage gibt dies nicht her. Die Gemeinden sind verständlicherweise zu freiwilligen Leistungen nicht bereit, der be-treffende Landkreis hat auch an weit entfernte Gemeinden zu denken. Aufgabe des Freistaats wird es in Zukunft sein, hier helfend zur Seite zu stehen. Einige Zweckverbände (Abwasserzweckverband, Sing- und Musikschule, Naherholung) funktio-nieren bereits. Andere müßten besser funktionieren. Einige Beispiele sollen dies aufzeigen:
Öffentlicher Personennahverkehr. Er ist wesentlich für das Funktionieren eines Verflechtungsraumes. In Würzburg besteht ein freiwilliger Tarif- und Verkehrsverbund zwischen der Würzburger Straßenbahn und der Allgemeinen Personenverkehrsgesellschaft. Er wurde faktisch zur Optimierung der Zuschüsse nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz gestaltet. Nachdem der Freistaat Bayern hier seine Zuschüsse einfriert, zeichnen sich für die Würzburger Straßenbahn immer stärkere Nachteile ab. Die Beförderungsleistung von APG zu WSB beträgt 25 : 75. Die Fahreinnahmen werden jedoch gemäß einem Vertrag aus dem Jahre 1988 im Verhältnis 40 : 60 aufgeteilt. Die APG erhält hiermit deutlich mehr Einnahmen als ihr nach der Beförderungsleistung zustehen würde. Ein unabhängiger Gutachter hat als Aus-gleichsleistung 5 Mio DM jährlich zugunsten der WSB festgesetzt. Dieser Betrag wird von der APG bestritten. Seit dieser Zeit ist der Verkehrsverbund am Zerbrechen. Aufgabe des Staates wäre hier dafür Sorge zu tragen, daß die Lasten, insbesondere die durch die Umlandgemeinden verursachten Lasten, entsprechend den Kosten aufgeteilt werden. Darüberhinaus müßte ein derartiger Verkehrsverbund auch Teile des Main-Tauber-Kreises, des Landkreises Kitzingen und des Landkreises Main-Spessart sowie Stadt und Landkreis Schweinfurt einschließen. Die Defizite der Würzburger Straßenbahn wurden bisher im Verbund der Würzburger Versor-gungs- und Verkehrs GmbH letztlich durch die Würzburger Strom-, Gas- und Wasserkunden ausgeglichen. Im Zuge des von der EU bewirkten Wettbewerbs wird dies nicht mehr möglich sein. Der ÖPNV sollte an neue Siedlungs- und Gewerbegebiete sinnvoll angeschlossen sein. Auch hier sind gemeinsame Überlegungen notwendig.

Würzburg als oberzentrale Schulstadt hält neben den Berufsschulen, Fachober-schulen und Realschulen auch zwei städtische Gymnasien bereit. Die im Schulfinanzierungsgesetz vorgesehenen Pauschalen decken nicht die Kosten. Über 50 % der Schüler an weiterführenden Schulen stammen nicht aus Würzburg. Die Stadt Würzburg unterhält in eigener Trägerschaft zwei Gymnasien, d. h. hier wird sowohl der Sachaufwand (Grundstück und Gebäude und Einrichtungen) als auch der Per-sonalaufwand getragen. Daneben hat die Stadt Würzburg für fünf staatliche Gymnasien den sogenannten Sachaufwand zu tragen.
Nach dem Rechnungsergebnis 1995 wendete die Stadt Personal-,
Betriebs- und Unterhaltungskosten nach Abzug von Beiträgen und
Zuschüssen für diese Gymnasien in Höhe von 7.429.771, 39 DM,
zuzüglich geschätzte Abschreibung und Verzinsung des
gebundenen Eigenkapitals aus 134.742.000 DM 6.063.390,00 DM, insgesamt 13.493.161,39 DM auf.
Die Stadt Würzburg trägt also für Nichtbürger dieser Stadt weit über 7 Mio DM jährlich Schullasten. Der Stadtrat hat daher den Schulreferenten und den Oberbürger-meister beauftragt, mit dem Landkreis Verhandlungen über die Bildung von Zweck-verbänden für all jene Schulen aufzunehmen, bei denen der Anteil der Gastschüler aus dem Landkreis mehr als 50 % beträgt.

Dies sind:

Bezeichnung der Schule Schülerzahl gesamt Landkreis Würzburg Anteil Landkreis in %
Jakob-Stoll-Schule 358 183 51,12
Mozart-Gymnasium 794 479 60,33
Riemenschneider-Gymn. 514 262 50,97
Siebold-Gymnasium 693 359 51,80
Friedrich-Koenig-Gymn. 1.112 830 74,64

Städt. Wirtschaftsschule
263 170 64,64

Diese Verhandlungen führten und führen jedoch zu keinem Erfolg. Daher ein neuer Vorschlag:

Bisher gingen die Bemühungen der großen Schulstädte dahin, anstelle der für die Realschulen und Gymnasien im Schulfinanzierungsgesetz vorgesehenen Pauschalen eine Erstattung der tatsächlichen Kosten von den kreisfreien Städten und Landkreisen zu erhalten. Das Thema Gastschulbeiträge sollte mit einem neuen Ansatz nochmal angegangen werden. Der Landkreis kann höhere Gastschulbeiträge letztlich nur durch höhere Kreisumlagesätze finanzieren, die er von sämtlichen kreisangehörigen Gemeinden seines Gebietes erheben muß. Es stellt sich dabei die Frage, wieso sollten vom Oberzentrum räumlich weiter entlegene Gemeinden, aus denen nur wenige Schüler in Würzburg weiterführende Schulen besuchen, zugunsten der unmittelbaren Stadtumlandgemeinden höhere Kreisumlagebelastungen tragen? Es wäre sicherlich sachgerechter, die Umlandgemeinden selbst anstelle des Landkreises und damit letztlich sämtlicher Landkreisgemeinden zu Beitragsschuldnern zu machen, da aus den Umlandgemeinden die überwiegende Zahl der Gastschüler kommt. In diesen Umlandgemeinden zahlen die Eltern dieser Schüler als Hausbesitzer ihre Grundsteuer, als Gewerbetreibende ihre Gewerbesteuer und als Einwohner ihre Lohn- und Einkommensteueranteile oft angesichts der besonderen sozialen Struktur in den Umlandgemeinden in nicht unerheblicher Höhe. Von hier kommen die Schüler, hier werden die notwendigen Steuereinnahmen realisiert. Von den Hebesätzen her wären durchaus noch Angleichungen an das städtische Niveau denkbar, denn die Lebensverhältnisse und Ansprüche, z. B. auch an die Ausbildung der Kinder, sind dort längstens auf hohem städtischen Niveau. Das Schulfinanzierungsgesetz sollte daher so novelliert werden, daß der Schuldner des Gastschulbeitrags nicht wie bisher der Landkreis ist, sondern künftig die Wohnsitzgemeinde mit der Erstattung der tatsächlich durch ein Gastschulverhältnis bedingten Kosten. Dieser Vorschlag würde für den Staat keinerlei haushaltsmäßige Belastung, sondern lediglich eine gerechte Belastung derjenigen Gebietskörperschaften bedeuten, die auch den unmittelbaren Vorteil haben und bei denen auch die notwendigen Steuerein-nahmen erzielt werden oder erzielt werden können.

Im sozialen Bereich gibt es einige kleine Ansätze der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land. Dies gilt für Erziehungsberatungsstellen, Ehe- und Familienberatungsstellen und als Beispiel einer gelungenen Kooperation das relativ kleine Projekt "Streetwork" - Straßensozialarbeit mit gefährdeten jungen Menschen und Erwachsenen aus Stadt und Landkreis Würzburg unter Trägerschaft des Caritas-Verbandes und des Diakonischen Werkes. Die Stadt Würzburg finanziert DM 60.000,-- und der Landkreis DM 20.000,-- dieser Maßnahme. Bei vielen anderen Projekten partizipiert der Landkreis bzw. die Umlandgemeinden; Zahlungen werden von dort aus nicht geleistet. Dies gilt beispielsweise für Jugendzentren und Jugendfreizeitstätten, wie die Aktion junge Arbeitslose (AJA), die Kinder- und Jugendfarm in der Leistenstraße, das Jugendkulturhaus und das Cafe Kairo, das Jugendzentrum Bechtolsheimer Hof sowie die Kindertheater im Stadtgebiet Würzburg. Auch das Selbsthilfebüro der Stadt Würzburg, das 280 Selbsthilfegruppen und -initiativen ko-ordiniert, wird allein von der Stadt getragen. Stichprobenartige Untersuchungen ha-ben ergeben, daß das Verhältnis von Stadt zu Landkreis etwa bei 60 : 40 Prozent liegt.
Die zentrale Funktion Würzburgs im Regierungsbezirk Unterfranken und die Attraktivität der Großstadt führen im Bereich der Sozialhilfe dazu, daß viele potentielle Hilfebezieher und Hilfeempfänger im Anschluß an einen stationären Aufenthalt (Krankenhäuser, Wohnheime für Spätaussiedler, Behinderteneinrichtungen, Frau-enhäuser, Justizvollzugsanstalt, Einrichtungen für Nichtseßhafte) sich entschließen, hier ihr neuen Lebensmittelpunkt zu gründen. Weitgehende Anonymität bleibt in einer Großstadt für diese Menschen natürlich gewahrt. Folgekosten an Sozialhilfeauf-gaben für den örtlichen Sozialhilfeträger (Stadt Würzburg) sind das Ergebnis.
Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden ist es, daß bedarfsgerechte, teilstationäre Pflegeeinrichtungen und vollstationäre Einrichtungen der Altenpflege rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die Stadt Würzburg stellt aufgrund der überkommenen Struktur einen Großteil dieser Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Nach Feststellungen der Stadt Würzburg wird im rechnerischen Ergebnis für Landkreisbewohner ein ganzes Pflegeheim mit 76 Plätzen vorgehalten. Der Neubauaufwand eines solchen Pflegeheims beträgt derzeit ca. 15,2 Mio DM (bei 200.000,-- DM je Platz; die permanente Förderungssumme 3,42 Mio DM bei 45.000,-- DM je Pflegesatz). Aktuell fördert die Stadt Würzburg derzeit folgende Einrichtungen der stationären bzw. teilstationären Altenpflege:

Altenpflege- und Pfründnerstiftung Juli-usspital 4,798 Mio DM
Caritas-Altenheim St. Thekla 4,127 Mio DM
Matthias-Claudius-Heim 1,503 Mio DM
Altenheim Dr. Dahl, Würzburg 2,37 Mio DM

Das Alten- und Pflegeheim St. Nikolaus wird von der Stadt Würzburg mit 2,7 Mio DM zu 100 Prozent gefördert. Der Landkreis bzw. die Stadt-Umlandgemeinden beteiligen sich an diesen Kosten nicht.

Einige andere Punkte in den Stadt-Umland-Beziehungen, die zum Nachteil der großen Kommune gehen, seien nur erwähnt. Es besteht ein fast ruinöser Wettbewerb hinsichtlich der Gewerbeflächen. Die Stadt ist hier flächenmäßig beschränkt. Die von hier zu verlangenden Preise für Gewerbeflächen sind relativ hoch. Eine Abwanderung in die vielen klein klein geplanten Umlandgemeinden ist in den letzten Jahren erfolgt. Für die Region bestimmt gut, für die Stadt letztlich schädlich. Hier ist eine gemeinsame Planung von Gewerbeflächen notwendig, Ausgaben und Einnahmen müssen ge-poolt werden. Das gleiche gilt für die allgemeine Siedlungspolitik, auch hier ist großräumig zu denken, was aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht möglich ist.

Wasser, Abwasser und Erholung sind positiverweise durch Zweckverbände gut geregelt. Allerdings ist dabei zu bemerken, daß beispielsweise Gemeinden, die dem Abwasserzweckverband angehören, Zuschüsse beim Anschluß an die Würzburger Kläranlage seitens des Staates bekommen. Die Stadt muß ihren Anteil selbst finanzieren.

In der Krankenversorgung bestehen in Würzburg keine Nachteile für die Stadt, da die Kliniken alle entweder in staatlicher oder anderer Trägerschaft sich befinden.

Beim Thema Kultur gibt es einen Zweckverband hinsichtlich der Sing- und Musikschule. Alle anderen Einrichtungen - ob Zuschüsse bei freien Kulturträgern oder an städtische Kulturträger - werden allein von der Stadt finanziert. Das Stadttheater, das die ganze Region einschließlich Teile Westmittelfrankens und des Main-Tauber-Kreises als Einzugsgebiet hat, erfordert netto jährlich 16 Mio DM Zuschuß. Zwei Drit-tel der Besucher kommen von außerhalb. Bei der Stadtbücherei mit einem Zuschußbedarf von 3 Mio DM jährlich werden 40 Prozent auswärtige Ausleiher gezählt.

Die Festungsmauern Würzburgs, die im letzten Jahrhundert die Entwicklung gehindert haben, sind gefallen. Allerdings konnte Würzburg, auch bedingt durch seine Zerstörung, die Agglomerationsbewegungen nicht voll mitmachen. Zunächst dachte man an den Aufbau der Innenstadt, man hing auch hinsichtlich der Gewerbepolitik und Gewerbeansiedlungspolitik zu sehr an der Verwaltungs-, Beamten- und Universitätsstadtmentalität, so daß zunächst bis in die 70er-Jahre man über den eigenen Kirchturm hinaus nicht schaute. Die Gemeindegebietsreform Anfang der 70er-Jahre brachte für Würzburg nicht die große notwendige Lösung. 13 Umlandgemeinden sollten damals in das Stadtgebiet Würzburg eingegliedert werden (Gerbrunn, Höchberg, Lengfeld, Veitshöchheim, Ober- und Unterdürrbach, Margetshöchheim, Ran-dersacker, Reichenberg, Rottenbauer, Rottendorf und Zell). Sicherlich eine weitsichtige und raumordnerisch sinnvolle Lösung. Ein einheitliches Flächenentwicklungskonzept wäre möglich gewesen und viel Fehlentwicklungen auf der grünen Wiese hätte man vermeiden können. Als Außenstehender könnte man meinen, daß die vielen Gewerbegebiete um Würzburg herum mit dem Ziel geplant (verplant) wurden, damit sie nie sich mit einem größeren Würzburger Gewerbegebiet verzahnen können. Die dabei entstehenden unproduktiven Kosten nahm man aus egoistischen Gründen gerne in Kauf. Der Speckgürtel wohlhabender selbständiger Gemeinden (eine kann sich sogar eine eigene Sing- und Musikschule leisten) entstand. Es hat natürlich auch auf das städtische Leben Auswirkungen, wenn ein großer Teil von Professoren, Verwaltungsbeamten (z. B. drei städtische Referenten), Managern und gut verdienenden Freiberuflern, die alle in der Stadt arbeiten, nicht mehr dort wohnen. Dies gilt nicht nur wegen der Einkommensteueranteile und der Kraftfahrzeugsteueranteile, die der Stadt verbleiben oder eben nicht. Würzburg hat seine Flächenprobleme und Stadt-Umlandprobleme auch nach Fall der Festungsmauern nicht lösen können. Dies ist nicht alleine Schuld dieser Stadt, sondern hängt mit der Kommunalpolitik im Freistaat Bayern eng zusammen. Im Landtag haben die ländlichen Abgeordneten aller Parteien eine gewisse Übermacht und haben diese immer wieder gezeigt. Wenn jedoch der Freistaat auf die Dauer im Reigen der europäischen Regionen mitspielen will, muß er von diesem selbstsüchtigen und kleinkrämerischen Denken wegkommen. Die Abgeordneten müssen über ihren Kirchturm hinausschauen in ihre Region, in ihr Land, in ihre Bundesrepublik, über Europa hinaus in die Welt.

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